Beschreibung
Nicht abgelaufene Papierausweise können bis zum 31. Januar 2027 weiterhin verwendet werden , jedoch nur für bestimmte Zwecke und im Umgang mit Behörden und öffentlichen Dienstleistungseinrichtungen. Dies ist in dem vom Ministerrat verabschiedeten und am 26. Juni 2026 im Amtsblatt veröffentlichten Dekret geregelt. Mit diesem Dekret sollen Verzögerungen bei der Umstellung der alten Dokumente auf den elektronischen Personalausweis (CIE) behoben werden, der noch nicht in allen italienischen Gemeinden flächendeckend eingeführt wurde.
Die Verlängerung verhindert die sofortige Abschaffung der Papierausweise, die ursprünglich für den 3. August 2026 geplant war , bringt aber eine wichtige Einschränkung mit sich: Ab diesem Datum ist das Papierdokument für Reisen ins Ausland nicht mehr gültig . Wer ins Ausland reisen möchte, benötigt daher einen elektronischen Personalausweis oder ein anderes gültiges Einreisedokument für das Zielland.
Bis zum 31. Januar 2027 kann der Personalausweis in Papierform für den Zugang zu Gesundheits-, Sozialversicherungs- und Versicherungsleistungen, für Angelegenheiten mit Behörden und öffentlichen Dienstleistern, zum Abholen von Post und juristischen Dokumenten sowie für Transaktionen bei Banken, Postämtern und anderen Finanzinstituten verwendet werden. Er bleibt außerdem bis zum auf dem Dokument angegebenen Ablaufdatum für öffentliche und private Verträge gültig, die bis zum 3. August 2026 abgeschlossen wurden.
Schließlich sieht das Dekret die Möglichkeit vor, in dringenden Fällen und bis zum 31. Dezember 2027 einen befristeten Ausweis für Auslandsreisen zu beantragen, der maximal sechs Monate gültig und nicht verlängerbar ist. Die Ausstellung dieses Dokuments ist jedoch noch nicht in Kraft, da ministerielle Anweisungen ausstehen.