Beschreibung
Jeder Bürger, der in der Gemeinde wohnhaft und in deren Wählerlisten eingetragen ist Letojanni kann die Eintragung in das Register der Wahlbeobachter beantragen.
Die Frage richtete sich an den Bürgermeister der Gemeinde LetojanniDie Einreichung muss bis zum 30. November erfolgen.
Nachfolgend verfügbar: