Leistungsbericht

Artikel 10 Absatz 8 Buchstabe b – Dreijahresprogramm für Transparenz und Integrität. Jede Verwaltung ist verpflichtet, auf ihrer institutionellen Website im Bereich „Transparente Verwaltung“ gemäß Artikel 9 b) den in Artikel 10 des Gesetzesdekrets Nr. 150 vom 27. Oktober 2009 genannten Plan und Bericht zu veröffentlichen.

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