Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde und gewährleistet die Einhaltung von Gesetzen, Statuten und Verordnungen. Er leitet und fördert die Aktivitäten des Gemeinderats, koordiniert die Tätigkeiten der einzelnen Ratsmitglieder gemäß den Vorgaben des Programmdokuments und unterstützt administrative und organisatorische Maßnahmen im Einklang mit den Ratsbeschlüssen. Der Bürgermeister ist nicht nur Gemeindebeamter, sondern auch Vertreter der lokalen Regierung; in dieser Funktion handelt er als Regierungsbeamter. Er ist die kommunale Katastrophenschutzbehörde: Im Notfall übernimmt er die Leitung und Koordination der Rettungs- und Hilfsmaßnahmen für die betroffene Bevölkerung.